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Tagesordnungspunkt 6.

Nachträgliche Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Bericht über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem § 82 Abs.1 GO. Berichtszeitraum: 2. Halbjahr 2023

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